11. "Kommunikation" verunglückt:

Wie die Kommunikation verunglückt ist, wird in Beispielen gezeigt.

1. Eine unserer ersten Fragen an den Architekten war: "Was machen wir mit den fast hundert Jahre alten - einfach verglasten - Fenstern?"

Er hatte in Sekundenschnelle eine Antwort parat:

"Die Fenster austauschen";
A "Einfachglas gegen Doppelverglasung austauschen kann man nicht".
B "Die Fenster sind undicht (Luftströmung)"
C "Die Einpassung der Fenster in die Fensteröffnung genügt nicht modernen Erfordernissen an die Wärmedämmung"

Der Architekt gab ein klares Statement ab. Das hatte seine Logik.-
Es war allerdings mit 70.000- € nicht getan; hinzu kamen der Ausbau der Fenster und weitere Arbeiten an Rollläden, Fensterbänken und am Putz.-


Ich will die Lösung nicht grundsätzlich in Frage stellen. Aber ich zweifle hinterher an der sekundenschnellen Lösbarkeit des Problems. Wäre es nicht sinnvoll gewesen, eine  Prüfung (mit Werkzeug und Zollstock) vorzunehmen und mit zusätzlichen Erkenntnissen  die eigene Meinung zu prüfen und weitere Meinungen einzuholen. –
Vielleicht wären wir - auch bei  einer sorgfältigeren Prüfung - zu der Entscheidung gekommen, die Fenster auszutauschen. Trotzdem ärgere ich mich heute, dass ich nicht ein Fenster ausgehängt habe und anhand dieses konkreten Objektes die Meinung anderer Fensterbauer eingeholt habe. (Für den genannten Preis hätte man auch etwas weiter fahren können.)
Möglicherweise wäre es möglich gewesen, die Gärung für die Gläser zu vertiefen und Doppelgläser zu verankern.
Für die Undichtigkeiten hätte es Lösungen gegeben, auch wenn man an den alten Fenstern einen Falz weniger hatte als heute. Was die Einpassungen der Fenster betrifft, hätte es aus meinen heutigen  Kenntnissen Lösungen gegeben.

2.  Bei unserer Bitte um Vorlage des Elektroplans war die Verstimmung des Architekten groß.
"Wieso wir den sehen wollten?" Er zweifelte, dass wir in der Lage wären, diesen zu lesen.- Muss man ein "Recht zur Einsicht"  in den Vertrag aufnehmen?

3. Mangelhaft war die Planung von Erdaushub, Abfuhr und Zufuhr. –
Das hing damit zusammen, dass in den Bauplänen Höhenangaben fehlten. Mit diesen hätte man viel leichter abschätzen können:
Wie viele Stufen sind nötig, um einen Weg vom einem Punkt zum anderen herzustellen? Wie viel Material muss wo abgetragen oder aufgefüllt werden?
Insgesamt fehlte es erkennbar an Erfahrung. Schlimmer jedoch waren die Mängel in der Kommunikation.


Plötzlich lag eine größere Menge Aushub auf einem etwas muldenförmigen Rasenstück;, die Oberfläche war voller großer Steine. Man hätte mich hier beruhigen können mit dem Hinweis "Hier decken wir eine gute Schicht Mutterboden darauf." Diese Aufklärung erfolgte nicht; ich wollte den Steinbelag nicht tolerieren; also wurde die Erde abgefahren. Später mussten wir wieder Material bestellen.

 

4. Meine Lieblingsidee war die "Zweiteilung des Hauses".
Ich dachte, so steigen die Verwendungsmöglichkeiten.
Hier hatte der Architekt eine Lösung entwickelt, die wenig an der Substanz veränderte und vom Denkmalschutz akzeptiert wurde. Unter anderem sah diese Lösung vor, das unterste Geschoss durch eine innere Treppe aufzuwerten, es als Garten-Geschoss an das Parterre anzubinden. Bisher betrat man das Haus im Parterre und ging nach unten.  

Bei dem einleuchtenden Konzept fiel die Lösung unzureichend aus. Sie vernichtete zu viel Wohnraum. Keinem derer, die diesen Bau gesehen haben, hat diese Idee gefallen. Wir hätten Geld vernichtet und das Haus für niemanden attraktiver gemacht.Zu einer Planung gehört auch eine Kalkulation: Was bringt diese Idee in praktischer, ästhetischer oder konservatorischer Hinsicht? Jedenfalls die "Zweiteilung" war geplant und auch genehmigt. Dann macht der Architekt spät eine unselige Entdeckung in den Verordnungen: Wenn die Basis des Dachgeschosses mehr als 7 m höher liegt als der Erdboden, muss ein Brandschutzgutachter hinzugezogen werden. (Wenn nicht, kann der Architekt selber den Brandschutz beurteilen. Diese Regelungen basieren auf alten Leitermaßen der Feuerwehr.) Bei uns waren es einige cm zu viel.Aus meiner Sicht hat der Architekt keinerlei Überlegung angestrengt, wie wir aus dieser Brandschutzklasse herauskommen. Vielleicht durch Verhandlung? Oder ganz einfach, durch eine Anhebung des Bodens unter dem rettenden Fensterausstieg? (Hier hatte Erde gelegen, aber der Architekt hatte sie wieder wegfahren lassen!) Diese Möglichkeit hatte man sich verbaut, da der Fluchtweg auf der Seite geplant war, wo das Haus an die Straße stößt und höher ist (!) Wir waren inzwischen misstrauisch und vermuteten  eine Absicht den Bau zu verteuern.  Schade! War es nur mangelnde Erfahrung bei beiden Vertragspartnern?Nach der Lage der Dinge musste der Gutachter eingeschaltet werden; er  forderte verschiedene Maßnahmen. (Oftmals erscheinen dem einen Gutachter andere Maßnahmen sinnvol als einem anderen.). So ist es halt, wenn begutachtet wird.)  Bei uns wurde unter anderem gefordert:  Die Möglichkeit die obersten Fenster im Treppenhaus ohne Leiter öffnen zu können. Der Architekt war schnell bei der Hand, Elektromotore zur Fensteröffnung zu beauftragen. Ich habe ihm demonstriert, dass diese Fensteröffnung mit einer geeigneten Stange problemlos möglich ist.  Das wollte er ganz und gar nicht akzeptieren. Er schätzte die zusätzlichen Kosten bei Erfüllung aller Auflagen des Brandschutzgutachtens auf 8000 -€. Ich hatte inzwischen den - vielleicht emotional aufgeladenen -  Verdacht, dass es mehrere Zehntausende werden würden, und habe die Notbremse gezogen: die Zweiteilung abgesagt. Damit war das Brandschutzgutachten unnötig. Der große Aufwand mit "Genehmigung der Zweiteilung" war unnütz gewesen und viel Geld verplempert worden. Wenigstens war die Unsicherheit der Finanzierung abgewendet. -Man muss sich vom Vertragspartner trennen können, wenn man harteHinweise  hat, dass man "gelinkt" wird. Wir hatten aber durch die Form unseres Vertrags keine Möglichkeit, ihn zur Ordnung zu rufen.

5. Der Architekt hatte die Idee in den Garten einen Schuppen zu bauen, damit Fahrräder und Gartengeräte untergebracht werden können.
Einleuchtend!

Sein Plan, ein fensterloser, weitgehend quadratischer Holz-Schuppen mit vier Türen an vier Seiten,, gefiel uns nicht. Wir haben den Fehler gemacht, ihn zu akzeptieren, damit es endlich vorwärts ging. Wir hatten die naive Vorstellung, man könne immer noch etwas verbessern.

Dieser Schuppen hätte - grob geschätzt - das Fünffache eines Schuppens gekostet, den man "von der Stange" kauft. Allerdings wäre er ein "Unikat" geworden; jedes Brett, jede Schraube, jeder Dachziegel waren in verschiedenen Ebenen sorgfältig gezeichnet. Allzu minutiöse Planung kann sehr viel Arbeit machen und die Kosten hochtreiben.
Ich hatte Hemmungen, meine eigenen Pläne zu diskutieren; hier wurden Elemente des Hauses, vorhandene Materialien wie Steine und Fenster verwendet und einbezogen.

Wir haben versäumt  folgende Frage zu stellen: Wird das Objekt durch diesen Schuppen funktioneller und zugleich ansprechender? Wäre z.B. ein Mieter bereit, mehr an Miete zahlen, wenn ihm zusätzlich zum Mietobjekt   diesen Schuppen zur Verfügung stünde? Was ein Interessent mehr zu zahlen bereit gewesen wäre, entsprach der Abschreibung eines billigen "Schuppens von der Stange"; von keinem, der Bau und Pläne angeschaut hat, wurde der Wert höher eingeschätzt.

Wegen der insgesamt nicht mehr kalkulierbar ansteigenden Baukosten kam es nicht zum Bau des  Schuppens. – Ich ließ den enttäuschten Architekten wenigstens ein Fundament machen in der Vorstellung irgendwann doch noch eine Abstellmöglichkeit zu schaffen. Er hat mir "eins ausgewischt"  und dieses Fundament 40 cm aus dem Erdboden herausragen lassen. Da stand ich nun mit meinem Beton-Klotz und der Begründung, dass sonst Wasser hätte reinlaufen können; (wenn das Fundament 5 cm hochgestanden hätte, wäre auch kein Wasser hineingelaufen.) Wir konnten uns dadurch retten, dass wir aus dem Betonklotz einen Freisitz machten.-

Es bestand eine vergiftete Atmosphäre, Kommunikation fand nicht mehr statt. Es kam dann auch noch zu einer Auseinandersetzung bei der auch ich energisch wurde:

6. Der Zugang zum neuerrichteten Bad im Keller verlief über einen recht schmalen Gang. Von dort ging es seitlich durch eine ebenfalls sehr schmale Nische zu einer Türöffnung von 60 cm Breite.

Der Bauherr muss eine exakte räumliche Vorstellung von den Plänen gewinnen; er darf den Plan nicht unterschreiben, bevor er ihn nicht in seinen Möglichkeiten und Schwächen durchschaut hat. 

Als die Mauern standen, merkte man, dass die Tür besonders wegen der Tiefe des Zugangs unangenehm eng war. Die geplante 60 cm Türe hätte neu (entworfen und) angefertigt werden müssen; eine 70 cm breite (schöne) alte Tür war vorhanden. Diese alte Türe hätte das Architekten- Honorar vermindert.
Vorhandene Bausubstanz kann anscheinend nach HOAI den "anrechenbaren Kosten" zugeschlagen werden. Dies bedarf aber der schriftlichen Vereinbarung. Das hatte der Architekt zu seinen Ungunsten versäumt.

Die Kommunikation war inzwischen auch von meiner Seite auf niedrigem Niveau.
Ich diskutierte nicht lange, nahm Hammer und Meisel und verbreiterte die Türöffnung  um 10 cm. Die Träger im Türsturz lagen jetzt nur noch 7 bis 8 cm auf. -  Nach Ansicht des Architekten lagen die Träger nur noch 4 cm auf. Der Statiker forderte 10 cm Auflagefläche; also tauschte ich  die Balken aus. -


Die Verbreiterung verbesserte den Zugang optisch und funktionell.

War der Architekt falsch ausgebildet? Haben wir ihn aufs "falsche Gleis" gebracht?
Haben wir Fehler gemacht?

Das alles wäre harmlos, wenn es nicht sehr teuer geworden wäre. Das eskalierende finanzielle Dilemma hätte sich durch eine Trennung lösen lassen. Diese Lösung war aber praktisch nicht mehr möglich durch einen von uns "blauäugig" unterschriebenen Architektenvertrag.