10. Fehler, Kosten und Handwerk

Als der Architekt die ersten Verträge mit Handwerkern (zur Unterschrift) vorgelegte, kamen uns zum ersten Mal Zweifel, ob wir Komplexität und Finanzierbarkeit richtig eingeschätzt hatten.
Bei vier Gewerken lagen die Kosten in den Verträgen 30 % über der "Kostenberechnung" (siehe 9.).

Diese Verträge waren Einheitswertverträge.
Ihnen liegen Leistungsverzeichnisse (LV) zugrunde. Diese LV’s hatte der Architekt erstellt (siehe Vertrag); hier werden in mühevoller Kleinarbeit zunächst alle Leistungen definiert. Bei einem "Gewerk" können es ein paar hundert Posten sein. - In seinem Angebot hat der Handwerker/ die Firma (der Bieter) jedem dieser Posten einen Preis zuzuordnen. Auf unsere Bitte, Leistungsverzeichnisse sehen zu wollen, reagierte der Architekt mit großem Unverständnis und war sichtlich gekränkt.
 
Was für Arten von Verträgen gibt es?

  • Pauschalvertrag,
  • Vertrag auf Stundenlohn-Basis,
  • Einheitswert-Vertrag.

Die von unserem Architekten vorgesehene Form des Vertrags, ist bewährt und kann Vorteile bieten.

Wir Laien unterlagen aber einem Missverständnis:
Die Preisspiegel enthalten Posten, die nur der Fachmann mit großer Routine qualitativ hochwertig erledigt. Es sind aber auch solche Posten dabei, die man selber genauso gut und sehr viel billiger erledigen könnte. Bei einigen Posten hat man den Eindruck, sie seien nicht nachvollziehbar teuer. Es gibt Arbeiten, die man rausnehmen möchte.

Der Haken ist nur, dass der Handwerker heftigen Widerstand leistet: Er hat wahrscheinlich in seiner Kalkulation ein paar Dinge leicht aufgeblasen, um zu seinem (ihm zu gönnenden) Gewinn zu kommen. Und jetzt entdeckt das eine "überkritischer" Bauherr  und "pickt ihm die Rosinen aus dem Kuchen".

Der Bauherr will selber die Treppe putzen, die Tapete abkratzen, ja sogar eine Ritze zuspachteln. Das Geld fehlt dem Handwerker, der hier satt kalkuliert hat; und da der Bauherr versucht, sein Honorar nicht mit 80 € in der Stunde an zu setzten, sieht auch der Architekt sein anteiliges Honorar schwinden.    

Die  Illusion des "Einheitswertvertrags" ist zu erwarten, dass der Handwerker jeden Punkt des Vertrages zum angebotenen Preis erfüllen würde!
Er sieht das Ganze nur als Ganzes und hat bei dem einen Punkt einen Gewinn eingeplant, bei anderen weniger.

Lassen sie mich das in wenigen Beispielen illustrieren:
Ich glaube, jeder, der einen Kuchen gebacken oder einen Schneemann gebaut hat, kann eine Türöffnung zumauern; zumal wenn die Steine schon danebenliegen. Es fällt mir schwer, hier einen Fachmann zu beschäftigen, für den gibt es anspruchsvollere Aufgaben. Das Leistungsverzeichnis sagt: z.B. Zumauern einer Türföffnung =  300- €;

Das Fällen eines Baumes war durch die Baufirma für 800-€ angeboten.
Ein professioneller Holzfäller hatte uns angeboten, für dieses Honorar gleich noch acht kleinere Bäume zu fällen. Der Architekt war verstimmt, denn er vermutete sein Honorar in Gefahr. (Sein Vertrag war wahrscheinlich so "gut", dass er sich keine Sorgen hätte machen müssen.) Er glaubte "unseren" Holzfäller verhindern zu können, indem er den Start der Baufirma ein paar Tage vorzog und er hoffte, dass wir unseren Holzfäller nicht würden benachrichtigen können. Der kam, erbat sich eine halbe Stunde Aufschub bis der Baum gefällt war.-

Unsere Meinung  wurde bestärkt, dass wir viel sparen würden, wenn wir nicht nur einzelne Leistungen, sondern ganze Gewerke, die relativ überschaubar und einfach sind, in Eigenregie übernehmen/behalten würden. So engagierten wir einen Handwerker, der Verputz und Plattenlegen besorgen sollte. Er hatte beste Referenzen. Der Architekt war misstrauisch: Nur Befehlsätze: "Achtung" und "Vorsicht";  "Das gibt es mit mir nicht".