1a Zusammenfassung

Alles wird teuer, wenn die Zusammenarbeit mit dem Architekten nicht zustande kommt oder zusammenbricht. Das gefährdet die Qualität, und es schadet dem Ruf des Berufstandes der Architekten. Ein guter Architekt hätte uns bei dieser Sanierung ein Jahr Arbeitszeit gespart.  

Verunglückte Kooperation, verunglückte Kommunikation zwischen Bauherrn und Architekten schadet auch der Gesamtwirtschaft.

Der Bauherr kann durch Mitwirkung bei der Vertragsgestaltung dafür sorgen, dass er handlungsfähig bleibt: Begrenzung des Vertrags auf bestimmte Bauphasen! Die Möglichkeit sollte offen bleiben, den Vertrag enden zu lassen, aber auch den Vertrag zu erweitern. Wir hätten Rechtsberatung einholen müssen, die wir hier nicht geben können! So wichtig der Architekt für die Aufgaben ist, wo man seine Kompetenz und Erfahrung braucht, so falsch ist es, ihn mit Bauaufgaben zu betrauen, die der Bauherr in eigener Regie erledigen kann (Eigenleistung.) Der Gegenstand des Architekten- Vertrages muss mit großer Sorgfalt definiert werden.

 

1b Fazit und Vorgeschichte

Begrenzung des Architektenvertrags! Kein Einheitsvertrag! Kein Mustervertrag! Eigenleistung genau definierten! Gegenstand des Architekten-Vertrages genau definieren!

Ich will über Erfahrungen berichten.
Ganz wichtig: Ich kann und darf keine Rechtsberatung geben.

Es würde mich freuen, eine Diskussion anzustoßen:
Kritik, Verbesserung, Ergänzungen sind willkommen.
Hier meine E-mail-Adresse:
wghschmitt[at]gmx.de

Vor Jahren habe ich das Haus meines Großvaters geerbt. Es war  aus vielen Gründen eine freudige Überraschung.

Jedes  Haus hat seine Geschichte:
Bei diesem war der Bauherr auch der Architekt, damals 1910.


Wir standen vor 4 Jahren vor der Aufgabe einer (überfälligen) Sanierung/Renovierung des knapp 100 Jahre alten Baus.

Mein Bericht soll denen helfen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Mangelnde Kenntnisse mussten wir mit viel Geld und einem Arbeitseinsatz von einem Jahr bezahlen.

Der Bauherr muss sich auf seine Aufgabe vorbereiten.
Frühzeitig fachkundige Beratung über den Architektenvertrag und über die Baukosten einholen!

Eine Abhandlung über die HOAI (Honorar Ordnung Arch. Ingenieure) - aus der Sicht des Bauherrn - gibt es nach meiner Kenntnis nicht. Wenn es sie gäbe, wären ich und viele andere über eine Mitteilung dankbar. (Später mehr zur Frage "Vertragsfreiheit".)