B Definitionsprobleme im Einzelnen:

 

  • Können auch physikalische Phänomene als Artefakte eingestuft werden, wenn sie zur unerwünschten (scheinbaren) Beeinträchtigungen von Bildern führen?

- Geometrischer Vergrößerungsfaktor, - geometrische Unschärfe, - Teilvolumeneffekt, - Summationseffekt

  • Ist die nicht dem Standard entsprechende Projektion (siehe Einstelltechnik) auch ein Artefakt?
  • Kann man vom Patienten herbeigeführte Veränderungen unter den Artefaktbegriff zählen? (Von der harmlosen, provozierten Verschlechterungen der Bildqualität bis zum Münchhausen-Syndrom).
  • Ist die anatomische Variante ein (sozusagen genetisches) Artefakt?
  • Wie weit können auch Pathologien einen Artefakt darstellen, wenn ein "unnatürlicher" Eingriff die Ursache ist? Z.B. Traumen und Traumafolgen?
  •  Man könnte sich darauf beschränken, festzustellen, dass es Pathologien gibt, die eine gewisse Nähe zum Artefaktbegriff aufweisen. -

 

Jedenfalls ist den Artefakten und der Pathologie gemeinsam, dass sie eine außerordentliche Vielgestaltigkeit aufweisen (ein gesunder Knochen variiert vom Individuum zum Individuum nur geringfügig, während Pathologien und Artefakte außerordentlich vielfältig sind). Dies wurde vom Autor demonstriert an der Verknöcherung der ersten Rippe. ( Schmitt WGH, Pracher W, Medrea M, Kirikuta IC: Manubrium sterni und seine gelenkige Verbindung mit der Clavicula und der ersten Rippe in Abhäingigkeit vom Lebensalter. Röntgenpraxis 42,193-197 (1989)

  • Ist auch die atypische oder misslungene Therapie ein Artefakt? ("Iatrogener Artefakt")
  • Welche juristische Bedeutung haben Artefakte? (Vom Schönheitsfehler, bis hin zur Quelle gefährlicher Fehlbeurteilungen).