Egmont blieben nach dem Examen nur wenige freie Tage. Die erstbeste Assistentenstelle wurde angenommen. Nach einer Trennung von 2 Monaten richtete sich die wieder vereinte Familie im Württembergischen ein.
Die Innere Abteilung des Krankenhauses umfasste etwa 100 Betten einschließlich der „Privatstation“. Ein Chefarzt, ein Oberarzt, 3 oder 4 Assistenten und 2 oder 3 Medizinalassistenten (Anmerkung: das war man damals in den zwei Jahren nach dem Staatsexamen) teilten sich die Arbeit. Die Assistenten hatten mindestens einmal pro Woche Nachtdienst, etwa einmal pro Monat Wochenenddienst. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug 45 Stunden. Die Nacht und Wochenend-Dienste weitere 12 Wochenstunden bzw. 48 Stunden im Monat. Diese Dienste mussten zusätzlich zur normalen Arbeitszeit geleistet werden. Der Assistent hatte zu diesem Zweck ein Bereitschaftsdienstzimmer mit Bett und Telefon zur Verfügung. Freizeitausgleich gab es nicht. Die Bereitschaft erstreckte sich auch auf die „Privatstation“, wobei am Sonnabend und am Sonntag der Chefarzt oder der Oberarzt einmal zur Krankenvisite erschien, je nachdem, wer Hintergrund-Dienst hatte. Einer dieser beiden musste auch ins Krankenhaus kommen, wenn der Assistent überfordert war und Hilfestellung brauchte. Es mussten ja die Vorgeschichte aufgezeichnet und eine erste Untersuchung durchgeführt werden. Der Assistent war jedoch der erste der dem Kranken begegnete, er erstattete dem Chef- oder dem Oberarzt telefonisch Bericht. Kam man dann überein, dass der Fall minder schwierig sei, wurden die schriftlichen Dinge am nächsten Tag nachgeholt und der Oberarzt musste nicht aus dem Bett.
Der Vergütung des Bereitschaftsdienstes lag die Überlegung zugrunde, dass in der Nacht und am Wochenende häufig wenig passierte, und dass der Schlaf des Bereitschaftsarztes nicht auch noch bezahlt werden müsse. So billigte man dem chirurgischen und dem gynäkologischen Assistenten 50 %, dem internistischen nur 30 % des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit zu. Diese wurde mit dem normalen Stundenlohn bezahlt abzüglich einer Pauschale für Verpflegung. So kam der Assistent bei 1200 DM und 195 Stunden im Monat auf einen Stundenlohn von ca. 6 DM, für den Bereitschaftsdienst von 1, 8 DM. Durch Bereitschaftsdienst konnte das Monatsgehalt (nach Abzug von 6 mal 3,5 = 19,5 DM auf 1360 DM gesteigert werden – Ein fürstliches Zubrot. Weihnachts- und Urlaubsgelder waren nicht üblich. Für treue Dienste war zu Weihnachten ein Geschenk im Wert von ca. 30 DM von Seiten des Chefarztes vorgesehen. Der Medizinalassistent erhielt im 1. Jahr 70 % im 2. Jahr 80 % des tariflichen Gehalts, musste aber nach kurzer Einarbeitungszeit die gleiche Arbeit tun wie der Assistenzarzt.