Kapitel 1: Die verschiedenen Aspekte des Strahlenschutzes

1a Unterscheidung zwischen Konstruktion und Anwendungstechnik

 

Wir sollten bei allen Überlegungen scharf unterscheiden zwischen

dem, was uns unsere Partner, die Firmen, installieren (mit Abnahmeprüfung etc.) und

der Art der Anwendung (in Dienstanweisungen beschrieben und festgelegt).

Der erste Punkt betrifft die Industrie, der zweite Ärzte und MTA.

Für beides bestehen Regelungen in Form von Verordnungen. Der Strahlenschutzbeauftragte muss sich um beides kümmern.

Nicht alles ist geregelt, manche Entscheidung bleibt uns als den Verantwortlichen überlassen, und muss mit gesundem Menschenverstand und mit Sachkenntnis geregelt werden. Dabei ist manche Maßnahme vernünftig und ratsam, auch wenn sie nicht durch Verordnung gefordert wird. 

Verantwortliche sind wir als Nutzer, aber auch die Hersteller. Wir müssen über Mode und Markt hinaus denken und handeln. 

Öfters läuft eine Beschaffung so: Zwei altgediente Ärzte unternehmen einen Ausflug nach X, wo man ihnen z. B. ein Durchleuchtungsgerät zeigt, welches vorwiegend für Interventionen verwendet werden soll. Beide sind beeindruckt von den "scharfen" Bildern. Ihr Lob geht in die Entscheidung und Bestellung ein. Diese beiden haben keine Vorstellung, wie hohe Bildqualität (auch) zustande kommen kann: Hohe und sehr hohe Dosis macht geringes Rauschen und damit einen sehr guten Bild-Eindruck. Bei einer hohen Dosis ist das unwissende Publikum geblendet. Verantwortlicher Strahlenschutz bedeutet Kenntnis solcher Zusammenhänge.

Ein anderes Beispiel: Die beiden potentiellen Käufer besichtigen ein CT-Gerät. Sie gewinnen einen – objektiv richtigen – Eindruck von der Qualität der Bilder.

Sie sind sich aber nicht im Klaren, dass die Rauscharmut erkauft wurde mit hohen Milliampere (mA). Richtig wäre gewesen, sich Bilder mit niedrigem Röhrenstrom zeigen zu lassen. Besonders an der Lunge und am Herzen wäre das auch gut verantwortbar. Bei CT mit Spiral-Technik sollte man das Augenmerk auf den Pitchfaktor lenken. Ist der Tischvorschub nicht zu klein im Verhältnis zur Schichtdicke? Wird dadurch eine beeindruckende, aber ungewöhnliche (und vom Strahlenschutz unnötige) Qualität erzeugt?

 

1b Strahlenschutz des Patienten oder des Untersuchers

Die Röntgenverordnung (RöV) beschäftigt sich mit dem Personal. Arbeitgeber und Vorgesetzte werden in die Pflicht genommen, die Voraussetzungen für den Strahlenschutz zu schaffen. Zunehmend wird auch der Patient in den Regelungen der RöV beachtet.

Es wird immer wieder behauptet, dass bei unterschiedlichen Untersuchungen zwischen Patientendosis und Untersucherdosis kaum eine Korrelation besteht. Das ist, jedenfalls in didaktischer Sicht, nicht richtig. Sicher kann es Fehler geben, die die Besonderheit haben, dass sie zu Ungunsten entweder des Patienten oder des Untersuchers gehen. Meistens ist es aber ein "sowohl als auch": Bei einer ganz konkreten Untersuchung (z. B. Angiographie des Herzens) ist die Dosis für Patient und Untersucher sehr eng verknüpft. Sie steigt für beide im Verlauf der Untersuchung nahezu gleichmäßig an. Bricht man theoretisch die Untersuchung in der Mitte der Zeit ab, halbiert sich in etwa die Dosis für Patient und Untersucher.

Es ist meines Erachtens durchaus vernünftig, zwischen dem Strahlenschutz von Patient und Untersucher nicht streng zu trennen. Was dem einen nützt, kann auch dem anderen nützen. Keinesfalls darf irgendwo der Eindruck entstehen, Strahlenschutz beim Untersucher würde auf Kosten des Strahlenschutzes beim Patienten erreicht.

 

1c Scheinbar verwirrende Fülle der Parameter 

 

Äquivalentdosis in mSv oder Flächendosisprodukt cGy x cm² (FDP)

 

Das Flächendosisprodukt FDP ist eine rein physikalische, leicht zu messende Größe und sehr geeignet, die Patientenbelastung zu ermitteln.

Für letztere ist das cGy x cm² ein Maß, mit dem man arbeiten kann. In der Richtlinie wird dafür "geworben", das Flächendosisprodukt cGy x cm² als wichtigstes Maß anzusehen! Seine Beachtung wird daher gerade für den medizinischen Alltag empfohlen.

Die Äquivalentdosis ist eine biologische Größe zur Ermittlung der Belastung des Körpervolumens eines Patienten, sie ist nur mit einem gewissen Aufwand zu ermitteln. Biologische Größen sind aus den physikalischen in gewisser Annäherung über einen "Konversionsfaktor" abzuschätzen. 

Die Organdosis ist eine biologische Größe, angegeben in mSV. Sie ist im Bereich der hier behandelten Röntgendiagnostik gleich der physikalischen Dosis angegeben in mGy und schwieriger zu berechnen. 

Die effektive Dosis dient der biologischen Bewertung, wenn mehrere Organe betroffen sind. Die Angabe erfolgt in mSV und wird berechnet (nicht gemessen) aus den betroffenen Organdosen unter Berücksichtigung der jeweiligen Strahlenempfindlichkeit, die vom Erkenntnisstand abhängt.

Im Kurs beschäftigen wir uns hauptsächlich mit effektiver Äquivalentdosis, die in bestimmten Zeiträumen also protrahiert eingestrahlt wird. Es gibt aber auch andere Formen und Größenordnung der Exposition. Daher erscheint mir diese abelle wichtig, die am Ende des Inhaltsverzeichnisses aufgeführt wurde (siehe oben).

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